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   VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75   

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https://dejure.org/1976,19001
VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75 (https://dejure.org/1976,19001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.1976 - 111 XIII 75 (https://dejure.org/1976,19001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 1976 - 111 XIII 75 (https://dejure.org/1976,19001)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Begründung; Enteignung; Flurbereinigungsbeschluss; Grundstücke, ländliche; Planfeststellungsbeschluss; Unternehmensverfahren; Voraussetzungen; Ziel

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Papierfundstellen

  • RdL 1977, 11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.1969 - IV C 22.66

    Ungestörter Betrieb einer Geflügelfarm - Vorausgehende Teilnahme am

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
    Der Begriff "Land in großem Umfang" ist vom Unternehmen aus ohne Bezug auf die Größe des Flurbereinigungsgebietes zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 26.11.1969, RdL 1970, 160).

    Es kommt hinzu, daß auch dann von einem Landbedarf in großem Umfang gesprochen werden muß, wenn die nachteiligen Auswirkungen des Unternehmens für die allgemeine Landeskultur den Aufwand einer Flurbereinigung gerechtfertigt erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 26.11.1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
    Das BayEG behandelt Fragen, die die Zulässigkeit der Enteignung selbst betreffen, nicht jedoch das sich im Vollzug der Enteignung anschließende Flurbereinigungsverfahren (BVerwG, Beschluß vom 19.6.1970, RdL 1970, 194).

    Auch nichtland- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, wie Baugrundstücke, Industriegrundstücke und dergleichen sind als ländliche Grundstücke im Sinne des § 87 Abs. 1 FlurbG anzusehen; gleiches gilt für kleine, nicht unmittelbar landwirtschaftlich, sondern als Kleingärten genutzte Flächen, bei denen eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht ohne weiteres im Vordergrund steht (BVerwG, Beschluß vom 19.6.1970, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
    Dieser Einwand stellt auf den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs bei Enteignungen (BVerfG, Urteil vom 18.12.1968, DVBl 1969, 190) ab, der schließlich auch in der Neufassung des Art. 40 BayStrWG und im neuen Bayerischen Enteignungsgesetz vom 11.11.1974 (GVBl S. 610) zum Ausdruck kommt.
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 79.69

    Enteignungsverfahren für die Verlegung einer Fernwasserleitung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht aus Rechtsschutzgesichtspunkten den Grundsatz aufgestellt, daß in einem Verwaltungsverfahren, das zwischen seiner Eröffnung und seiner angestrebten abschließenden Regelung in mehrere Abschnitte gegliedert und in diesem Rahmen durch die stufenweise Aufeinanderfolge mehrerer selbständiger Verwaltungsakte gekennzeichnet ist, der Erlaß des im Verfahrensablauf späteren Verwaltungsaktes die Unanfechtbarkeit oder zumindest die Vollziehbarkeit des früheren Verwaltungsaktes voraussetzt, auf dem jener nach seinen materiellen Voraussetzungen beruht (BVerwG, Urteil vom 6.7.1973, RdL 1974, 70 ff. und die dort zit. Rspr.); so darf nach dieser Rechtsprechung die Straßenbaubehörde nur dann in den Besitz der benötigten Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn der Plan auch vollziehbar ist; aus der Sicht des § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist der Erlaß des Besitzeinweisungsbeschlusses im Verhältnis zur Planfeststellung schon als solcher Ausführung und damit Teil der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, a.a.O. Seite 72).
  • BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
    Im Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG wird die Enteignung gerade nicht nach den sonst geltenden landesrechtlichen Vorschriften über das Enteignungsverfahren sondern im Rahmen der Vorschriften der §§ 87 ff. FlurbG vollzogen (BVerwGE 3, 156).
  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155

    Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Die Begründung kann aber im Widerspruchsverfahren (BayVGH, U.v. 18.3.1976 - 111 XIII 75 - RdL 1977, 11 = AgrarR 1977, 118 = RzF 18 zu § 4; OVG RhPf, U.v. 7.6.1979 - 9 C 14/78 - RdL 1979, 264 = RzF 21 zu § 4) und auch noch im Prozess mit heilender Wirkung nachgeholt werden (BVerwG, U.v. 13.4.2011 - 9 C 1.10 - BVerwGE 139, 296 = RzF 21 zu § 86 I = juris Rn. 20; B.v. 9.12.1992 - 11 B 5.92 - RdL 1993, 96 = juris Rn. 10; B.v. 25.11.1988 - Buchholz § 4 Nr. 10 = RzF 32 zu § 4).
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